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	<title>InternetArea &#187; dns</title>
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	<description>Internet, Communities &#38; Software</description>
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		<title>Queap und Qeep sind verwechselbar</title>
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		<pubDate>Fri, 31 Oct 2008 23:20:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tim Giese</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[dns]]></category>
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		<category><![CDATA[gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Queap aus Bocholt, eine Suchmaschine auf Basis von Neuroinformatik, muss auf Grund der Zusendung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung des Telekommunikationsdienstleisters Qeep, seinen Namen ändern. Nun sind alle Internetnutzer dazu aufgerufen Namensvorschläge zuzusenden. Ich halte dieses Vorgehen für mehr als zweifelhaft. &#8230;<p class="read-more"><a href="http://www.timgiese.de/internet/2008/11/01/queap-und-qeep-sind-verwechselbar/">Read more &#187;</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><a href="http://queap.wordpress.com/2008/10/30/unterlassungs-und-verpflichtungserklarung-queap-schliest-die-tore/" target="_blank">Queap aus Bocholt</a>, eine <strong>Suchmaschine</strong> auf Basis von Neuroinformatik, muss auf Grund der Zusendung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung des <strong>Telekommunikation</strong>sdienstleisters <a href="http://www.qeep.de" target="_blank">Qeep</a>, seinen Namen ändern. Nun sind alle Internetnutzer dazu aufgerufen <strong>Namensvorschläge</strong> zuzusenden.</p>
<p style="text-align: justify"><span id="more-66"></span></p>
<p style="text-align: justify">Ich halte dieses Vorgehen für mehr als zweifelhaft. Nimmt man nämlich das Markengesetz zu Grunde, dann müssen die Konkurrenten in <strong>der selben Branche tätig</strong> sein. Die Einträge der Firma Blue Lion mobile GmbH aus Köln für die Marke Qeep (     Registernummer/Aktenzeichen:           30653992.6) umfasst aber nur die Bereiche Telekommunikation, Unterhaltung und Webhosting (Klasse 09, 28, 38, 41, 42).</p>
<p style="text-align: justify">Als ehemaliger Eigentümer der Domain TIonline.de (TI=chemisches Zeichen für Titan) regt mich sowas natürlich wieder auf. Bisher gibt es <strong>keine gesetzliche Grundlage</strong> dieser Verfahrensweise nur die Rechtsprechung diverser deutscher Richter. Nur sind Internetadressen nunmal keine Markennamen. Das <strong>Domain Name System</strong>, auf das die Internetadressen basieren, wurde <strong>1983</strong> von <strong>Paul Mockapetris</strong> entworfen. Zielsetzung dabei war den Menschen das <strong>Auffinden von Webservern</strong> zu erleichtern, die bis dahin vornehmlich durch die komplizierten Zahlenkolonnen der IP-Adressen verbunden waren. Daher stellen Domains eigentlich eine <strong>technologische Vereinfachung</strong> für den Menschen dar. Darüber sollten sich mal einige Richter Gedanken machen.</p>
<p style="text-align: justify">Darüber hinaus bleibt natürlich das Problem, dass Internet zwei Fraktionen aufeinander treffen: Die privaten und die gewerblichen Nutzer. Immermehr Leute wollen <strong>für sich, ihre Hobby oder ihr Meinung</strong> im Internet werben, kleine Superstars werden. Wem ist es nun eher zuzuschreiben? Ich finde, dass es <strong>Allgemeingut</strong> ist. Das Markengesetz deckt aber meist <strong>nur gewerbliche Interessen</strong> ab. Ich kenne zumindest keine Privatpersonen, die ihren Namen beim Markenamt haben schützen lassen, um sich <strong>rechtskonform</strong> eine Domain zu registrieren. Und die Namensrechte von Personen werden meist schwächer ausgelegt.</p>
<p style="text-align: justify">Eventuell sind dabei noch folgende Urteile relevant:</p>
<p style="text-align: justify"><a href="http://www.jurablogs.com/de/olg-hamburg-erstbegehungsgefahr-einer-markenverletzung-bei-blosser-domain-registrierung" target="_blank">OLG Hamburg: Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung</a></p>
<p style="text-align: justify"><a href="http://www.jurablogs.com/de/lg-berlin-markenverletzungen-im-rahmen-vom-domain-parking" target="_blank">LG Berlin: Markenverletzungen im Rahmen vom Domain-Parking</a></p>
<p style="text-align: justify">In beiden Urteilen gehen die Richter davon aus, dass sich beide Parteien <strong>im geschäftlichen Verkehr</strong> befinden müssen. Ich weiß nicht, ob dies bei Queap schon gegeben ist.</p>
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