Wegen des grossen Jackpots habe ich mich heute mit dem Thema Lotto beschäftigt. Dabei musste ich lesen, dass es seit Jahresanfang verboten ist seinen Lottotipp per Internet abzugeben.Glücksspiele der Art Poker oder Roulette waren in Deutschland schon immer verboten, da diese nur von staatlich zugelassenen Firmen, also den lizensierten Kasinos, betrieben werden dürfen. Es ist auch nicht neu, dass Lotterien nur von staatlichen Institutionen veranstaltet werden dürfen. Allerdings ist es doch sehr merkwürdig, dass die Online-Lottoannahme, die ja im Grunde nur Kunden an die staatliche Lotterie vermitteln, nun nach dem Glücksspielstaatsvertrag mit Online-Poker und -Roulette gleichgesetzt werden.
Der Vermittler Tipp24 will sich dagegen wehren. Das erste Gerichtsverfahren vor ein paar Tagen, dass Tipp24 gewann, hatte aber nur mit einer Schnittstelle zu einer Lottozentrale zu tun, welche abgestellt wurde ohne vorher den Vertrag zu kündigen. Ob dieses Gerichtsurteil auch wieder den Weg frei macht für die Online-Lottoannahme, bleibt abzuwarten. Auch die EU-Kommission hält das Vorgehen in Deutschland für fraglich. Tipp24 zieht jedenfalls erstmal von Hamburg nach London, wo sie Lottotipps von Deutschen im Ausland annehmen.
Das ganze soll den Bürger vor Spielsucht schützen. Fragt sich nur, was die Leute von der Sucht abhalten soll, wenn sie ihren Lottoschein am Kiosk abgeben. Durch dieses Verbot tritt aber auch ein weiteres Problem auf. Sowohl Lotterie als auch Poker können weiterhin durch ausländische Websites in deutscher Sprache angeboten werden. Nur hat der Spieler durch diese Regelung kein Anrecht auf eine Gewinnauszahlung. Sollte ein Anbieter nicht auszahlen wollen, dürfte eine juristische Auseinandersetzung schwierig werden.
Die Politiker haben es wieder geschafft einen Teil des Internets mit seinem Nutzen und der damit verbundenen Bequemlichkeit abzutöten und uns ein paar Jahre im Fortschritt zurückzuschicken. Es lebe die Steinzeit!
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[tip]Links zum Thema:
- Beitrag im Netzlogbuch
- Beitrag im Basic Thinking Blog
- Beitrag im Kwick Community Magazin
- Beitrag bei Internetrecht Rostock
- Stellungnahme bei Faber
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